Donnerstag, 2. Dezember 2021

Vorzüge des VL-Sparens bei Nova Sedes

Die Sparzulage vom Staat bei dieser Förderart beträgt jährlich maximal 9 % von 470 EUR. Anspruch auf Sparzulage besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 17.900 EUR und bei Verheirateten 35.800 EUR nicht übersteigt.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen von seinem Anlageinstitut mit folgenden Angaben vorlegen: Höhe des Betrags, der angelegt werden soll, Zeitpunkt, ab dem die Anlage erfolgen soll, Art der Anlage, Anlageinstitut, Kontonummer, Vertragsnummer.