Donnerstag, 17. März 2022

Urteil LG Nürnberg Fürth – Einzahlungspflicht der Nova Sedes Mitglieder gesetzlich verankert

In einem Urteil bestätigte nun das Landgericht Nürnberg Fürth, dass es für Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eine Pflicht zur Einzahlung gibt. In der Urteilsschrift unter dem Abschnitt “Entscheidungsgründe” wird darauf verwiesen, dass die finanzielle Leistungspflicht eines jeden Mitgliedes eindeutig aus § 7 Genossenschaftsgesetz hervorgeht. 


Bereits in der Vergangenheit urteilte der Bundesgerichtshof, dass sich aus § 7 GenG eine Zahlungspflicht ergibt, die der Zahlungspflicht des § 19 GmbHG gleichzusetzen ist. Der Bundesgerichthof stellte auch fest, dass die Zahlungspflicht laut Genossenschaftsgesetz unbedingt und sofort zur Zahlung fällig sei.

Donnerstag, 2. Dezember 2021

Vorzüge des VL-Sparens bei Nova Sedes

Die Sparzulage vom Staat bei dieser Förderart beträgt jährlich maximal 9 % von 470 EUR. Anspruch auf Sparzulage besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Ledigen 17.900 EUR und bei Verheirateten 35.800 EUR nicht übersteigt.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen von seinem Anlageinstitut mit folgenden Angaben vorlegen: Höhe des Betrags, der angelegt werden soll, Zeitpunkt, ab dem die Anlage erfolgen soll, Art der Anlage, Anlageinstitut, Kontonummer, Vertragsnummer.

Freitag, 26. November 2021

Nova Sedes in den Medien: Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) würdigt den besonderen Ansatz der Wohnungsbaugenossenschaft

Das genossenschaftliche Modell erlebt aufgrund der Wohnraum-Knappheit im Zusammenspiel mit dem Immobilienboom derzeit eine gewisse Hochkonjunktur. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung widmete kürzlich den Vorteilen einer Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft einen ausführlichen Beitrag. 

In diesem Artikel hat die renommierte FAZ auch dem besonderen Ansatz der Nova Sedes Wohnungsbau eG Rechnung getragen:​ Drei Prozent Dividende für Nova Sedes-Mitglieder In Niedrigzinszeiten haben Sparer seit Jahren Mühe, ihr Erspartes vor dem kontinuierlichen Kaufkraftschwund durch die Inflation zu bewahren. Mit den knapp über Null liegenden Zinsen für klassische Spareinlagen lässt sich die Teuerungsrate längst nicht mehr ausgleichen, geschweige denn eine tatsächliche Rendite erzielen. 

Als Alternative zu den mageren Zinserträgen von Sparbuch sowie Tages- oder Festgeld wenden sich daher immer mehr Anlegerinnen und Anleger der Beteiligung an einer Wohnungsbaugenossenschaft zu: In ihrer Funktion als Vermögensanlage locken Genossenschaftsanteile statt mit Zinsen mit einer Dividende. 

Über diese lässt die Genossenschaft die Mitglieder an den erwirtschafteten Gewinnen teilhaben. Die Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eG hatten diesbezüglich auch in diesem Jahr Grund zur Freude: Die Dividendenausschüttung lag mit drei Prozent für das Geschäftsjahr 2019 deutlich über den Erträgen bei Tagesgeld- und Festzinsprodukten. 

VL-Sparen bei der Nova Sedes 

Nicht alle sind finanziell in der Lage, die Mindesteinlage in einer Genossenschaft mit einer einmaligen Zahlung zu tätigen. Um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Genossenschaftsanteile über monatliche Raten anzusparen und dabei gegebenenfalls auch noch attraktive staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können, hat die Nova Sedes Wohnungsbau eG vor einigen Jahren bewusst den Text ihrer Satzung angepasst. 

Durch die Erweiterung um einen Passus, der Mitgliedern explizit die Option zur Ratenzahlung einräumt, hat die Genossenschaft ihren Mitgliedern den Anteilskauf deutlich erleichtert. Und nicht nur das: Aufgrund der Ratenzahlungsoption ist eine ganz besondere Sparoption zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen überhaupt erst möglich geworden: das VL-Sparen

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine staatlich geförderte Sparform, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau unterstützen soll. Um diese Vermögensbildung zu erreichen, können Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Maximalsummen Extra-Zuwendungen von ihrem Arbeitgeber erhalten. 

Doch auch wenn der Arbeitgeber diesen freiwilligen Zuschlag nicht oder nur zum Teil zahlt, können Arbeitnehmer von den Vorzügen des VL-Sparens profitieren, indem sie die Sparraten ganz oder teilweise in Eigenleistung erbringen. Neben der Unterstützung des Arbeitgebers winkt bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen auch Geld vom Staat: 

Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen sind zusätzliche staatliche Zuschüsse in Form der Arbeitnehmersparzulage möglich. Mit ihrer besonderen Herangehensweise macht die Nova Sedes Wohnungsbau eG ihren Mitgliedern also den Weg zu einer rentierlichen Kapitalanlage und zu attraktiven staatlichen Fördergeldern frei.