Donnerstag, 17. März 2022

Urteil LG Nürnberg Fürth – Einzahlungspflicht der Nova Sedes Mitglieder gesetzlich verankert

In einem Urteil bestätigte nun das Landgericht Nürnberg Fürth, dass es für Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eine Pflicht zur Einzahlung gibt. In der Urteilsschrift unter dem Abschnitt “Entscheidungsgründe” wird darauf verwiesen, dass die finanzielle Leistungspflicht eines jeden Mitgliedes eindeutig aus § 7 Genossenschaftsgesetz hervorgeht. 


Bereits in der Vergangenheit urteilte der Bundesgerichtshof, dass sich aus § 7 GenG eine Zahlungspflicht ergibt, die der Zahlungspflicht des § 19 GmbHG gleichzusetzen ist. Der Bundesgerichthof stellte auch fest, dass die Zahlungspflicht laut Genossenschaftsgesetz unbedingt und sofort zur Zahlung fällig sei.

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